In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können Kinder und Ehepartner beitragsfrei mitversichert werden — bis zu bestimmten Einkommensgrenzen. Für Kinder gilt das bis zum 25. Geburtstag (in Ausbildung) oder 23. Geburtstag (ohne Ausbildung).
Familienversicherung.
Beitragsfreie Mitversicherung von Kindern in der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern.
Achtung bei Ferienjobs und Minijobs des Kindes: Ab 556 € pro Monat (Stand 2026) fällt die Familienversicherung weg — das Kind muss sich dann selbst versichern. Bei kurzfristigen Ferienjobs (≤ 3 Monate) gilt das nicht. Bei Fragen: Krankenkasse direkt anrufen.
Bereit für das erste Konto?
Drei Empfehlungen — ohne Verkaufsdruck. Wählen Sie, was zu Ihrer Familie passt.