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Glossar · Recht

Sorgeberechtigter.

Elternteil oder Vormund mit gesetzlichem Mitspracherecht bei Kontoeröffnung Minderjähriger.

Sorgeberechtigt ist, wem die elterliche Sorge (§ 1626 BGB) für ein Kind zusteht — in der Regel beide biologischen Eltern gemeinsam.

Für Eltern & Kinder

Bei der Kontoeröffnung müssen beide sorgeberechtigten Elternteile unterschreiben und sich ausweisen — auch bei getrennt lebenden Eltern.

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