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Glossar · Steuern

Freistellungsauftrag.

Erklärung ans Finanzamt, bis zu welchem Betrag Zinsen steuerfrei bleiben (1.000 € Pauschbetrag).

Mit einem Freistellungsauftrag teilen Sie Ihrer Bank mit, dass auf die Zinsen bis zum Sparer-Pauschbetrag (1.000 € pro Person und Jahr, 2.000 € für Verheiratete) keine Abgeltungsteuer abgeführt werden soll.

Für Eltern & Kinder

Jedes Kind hat einen eigenen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € — unabhängig vom Einkommen der Eltern. Wichtig: Den Freistellungsauftrag auf den Namen des Kindes stellen (mit seiner Steuer-ID).

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