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Steuern & Recht · 1 Minuten Lesezeit · 4. April 2026

Freibetrag clever nutzen — so bleiben Zinsen steuerfrei

1.000 € Sparerpauschbetrag auch für Kinder — hier der Trick.

Marcel
Redaktion u18konto.de
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Auch Kinder haben einen Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Jahr. Wer das nicht nutzt, schenkt dem Finanzamt bis zu 263,75 € Steuern (25 % Abgeltung + Soli). Das geht in fünf Minuten — hier die Anleitung.

Was ihr wissen müsst

Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) sind in Deutschland steuerpflichtig — mit Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag plus ggf. Kirchensteuer. Pro Person gibt es einen Freibetrag von 1.000 € jährlich. Dieser Freibetrag gilt unabhängig vom Alter. Auch Neugeborene haben ihn.

Freistellungsauftrag stellen — Schritt für Schritt

  1. In die Bank-App gehen → Konto → Einstellungen → Freistellungsauftrag.
  2. Betrag eintragen — bis zu 1.000 € pro Jahr.
  3. Steuer-ID des Kindes eingeben — Pflichtfeld seit 2017.
  4. Unterschriften beider Eltern — bei Minderjährigen.
  5. Einreichen — online oder per Post. Ab Eingang wirkt der Freibetrag.

„Der Freistellungsauftrag für Kinder wird häufig vergessen — und kostet dann Steuern, die man leicht hätte vermeiden können. Ein 5-Minuten-Job mit konkretem Euro-Effekt.“

— Tobias Rau

Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung)

Wenn das Gesamteinkommen des Kindes (inkl. Kapitalerträge) unter dem Grundfreibetrag (11.784 € 2026) bleibt — was bei Kinderkonten quasi immer der Fall ist — könnt ihr eine NV-Bescheinigung beim Finanzamt beantragen. Dann werden die Erträge komplett steuerfrei gestellt, nicht nur bis 1.000 €. Sinnvoll bei größeren Sparplänen oder ETF-Depots.

Bei mehreren Konten

Der 1.000-€-Freibetrag lässt sich auf mehrere Banken aufteilen — z.B. 600 € bei Bank A, 400 € bei Bank B. Wichtig: Die Summe darf 1.000 € nicht überschreiten, sonst Nachversteuerung.

Rückwirkend geht nichts

Wer vergessen hat, den Freistellungsauftrag zu stellen, und Kapitalerträge wurden schon versteuert: Der Betrag ist in der Einkommensteuer-Erklärung des Kindes rückholbar. Aufwand: einmal Formular ausfüllen. Lohn: oft hoch.

Begriffe im Artikel
Abgeltungsteuer ETF Freistellungsauftrag Sparerpauschbetrag Steuer-ID

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