Das erste eigene Gehalt: Ferienjob und Steuern
450-Euro-Regel, Steuerklassen, was Jugendliche wissen sollten.
450-Euro-Regel, Steuerklassen, was Jugendliche wissen sollten.
Der erste Ferienjob ist ein Meilenstein — und ein Crashkurs in Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Hier die wichtigsten Regeln für Eltern und Jugendliche, damit aus dem ersten Gehaltszettel keine böse Überraschung wird.
Ein Ferienjob mit weniger als 70 Tagen oder 3 Monaten im Jahr ist kurzfristig und sozialversicherungsfrei — egal wie hoch das Einkommen ist. Wichtig: Das gilt nur, wenn es berufsmäßig nicht betrieben wird. Schüler:innen und Student:innen gelten in der Regel als nicht-berufsmäßig.
Der Grundfreibetrag 2026 liegt bei 11.784 €. Wer darunter bleibt, zahlt keine Einkommensteuer. Aber: Oft wird Lohnsteuer trotzdem einbehalten, weil der Arbeitgeber pauschal nach Steuerklasse 6 abrechnet (fast immer bei Ferienjobs). Das Geld bekommt ihr über die Einkommensteuer-Erklärung im Folgejahr zurück.
„Die Einkommensteuer-Erklärung im Folgejahr ist für viele Jugendliche der erste Berührungspunkt mit dem Finanzamt — und nach 90 % der Fälle gibt’s Geld zurück.“
— Jan Keller
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