Die Steuer-ID (offiziell „Identifikationsnummer“) ist eine 11-stellige Nummer, die jedem in Deutschland gemeldeten Menschen vom Bundeszentralamt für Steuern zugewiesen wird — bereits Neugeborene. Sie bleibt ein Leben lang gleich.
Steuer-ID.
Lebenslang gültige 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer. Jedes Kind bekommt sie nach Geburt.
Bei jeder Kontoeröffnung fürs Kind verlangt die Bank die Steuer-ID des Kindes. Sie steht auf dem ersten Brief vom Finanzamt (kommt einige Wochen nach der Geburt) und auf jeder Steuerbescheinigung. Verloren? Nachbestellen über bzst.de — kostenlos, dauert 4 Wochen.
Freistellungsauftrag →
Erklärung ans Finanzamt, bis zu welchem Betrag Zinsen steuerfrei bleiben (1.000 € Pauschbetrag).
Abgeltungsteuer →
Pauschale 25 % Steuer auf Kapitalerträge (plus Soli, ggf. Kirchensteuer).
Geldwäschegesetz →
Gesetz zur Verhinderung von Geldwäsche — verlangt die Identifizierung jedes Bankkunden.
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