Mit einem Freistellungsauftrag teilen Sie Ihrer Bank mit, dass auf die Zinsen bis zum Sparer-Pauschbetrag (1.000 € pro Person und Jahr, 2.000 € für Verheiratete) keine Abgeltungsteuer abgeführt werden soll.
Freistellungsauftrag.
Erklärung ans Finanzamt, bis zu welchem Betrag Zinsen steuerfrei bleiben (1.000 € Pauschbetrag).
Jedes Kind hat einen eigenen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € — unabhängig vom Einkommen der Eltern. Wichtig: Den Freistellungsauftrag auf den Namen des Kindes stellen (mit seiner Steuer-ID).
Zinseszins →
Zinsen auf bereits gutgeschriebene Zinsen. Der Hebel für langfristigen Vermögensaufbau.
Einlagensicherung →
Schutz von Kundeneinlagen bei Bankenpleite. In der EU bis 100.000 € pro Kunde und Bank gesichert.
Tagesgeld →
Täglich verfügbares Guthaben mit variablem Zins. Keine feste Laufzeit.
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Drei Empfehlungen — ohne Verkaufsdruck. Wählen Sie, was zu Ihrer Familie passt.