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Glossar · Recht

Familienversicherung.

Beitragsfreie Mitversicherung von Kindern in der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern.

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können Kinder und Ehepartner beitragsfrei mitversichert werden — bis zu bestimmten Einkommensgrenzen. Für Kinder gilt das bis zum 25. Geburtstag (in Ausbildung) oder 23. Geburtstag (ohne Ausbildung).

Für Eltern & Kinder

Achtung bei Ferienjobs und Minijobs des Kindes: Ab 556 € pro Monat (Stand 2026) fällt die Familienversicherung weg — das Kind muss sich dann selbst versichern. Bei kurzfristigen Ferienjobs (≤ 3 Monate) gilt das nicht. Bei Fragen: Krankenkasse direkt anrufen.

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