Mit dem 18. Geburtstag wird ein Mensch in Deutschland volljährig (§ 2 BGB). Ab diesem Moment kann er/sie alle Verträge selbst abschließen, haftet selbst für Schulden, darf wählen gehen und Alkohol kaufen. Die elterliche Sorge endet automatisch.
Volljährigkeit.
Rechtlicher Status ab dem 18. Geburtstag — volle Geschäftsfähigkeit, aber auch volle Verantwortung.
Für das U18-Konto bedeutet das konkret: Die Bank schreibt Ihr Kind wenige Wochen vor dem 18. Geburtstag an und stellt das Konto um — oft auf ein kostenpflichtiges Standard-Konto, manchmal auf ein vergünstigtes Ausbildungs-/Studentenkonto. Jetzt ist der richtige Moment, Alternativen zu vergleichen — was bei 17 oft günstig war, wird bei 18 oft teurer.
Sorgeberechtigter →
Elternteil oder Vormund mit gesetzlichem Mitspracherecht bei Kontoeröffnung Minderjähriger.
Vollmacht →
Schriftliche Erlaubnis, im Namen einer anderen Person zu handeln. Bei Kinderkonten nach Volljährigkeit relevant.
Kontoführungsgebühr →
Monatliche oder jährliche Gebühr für das Führen eines Kontos. Bei Kinderkonten oft 0 €.
Bereit für das erste Konto?
Drei Empfehlungen — ohne Verkaufsdruck. Wählen Sie, was zu Ihrer Familie passt.