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Glossar · Recht

Bürgschaft.

Rechtliche Verpflichtung, für die Schulden einer anderen Person einzuspringen.

Mit einer Bürgschaft verspricht eine Person (der Bürge), die Verbindlichkeiten einer anderen zu übernehmen, falls diese nicht zahlen kann. In Deutschland nach §§ 765 ff. BGB geregelt — muss schriftlich erfolgen.

Für Eltern & Kinder

Wenn junge Erwachsene mit 18 ihre erste Wohnung mieten, verlangen viele Vermieter eine Elternbürgschaft. Wichtig: Die Bürgschaft gilt meist unbefristet — auch nach Auszug oder Jobwechsel. Lieber zeitlich befristen und auf Miete begrenzen.

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