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Glossar · Recht

Vollmacht.

Schriftliche Erlaubnis, im Namen einer anderen Person zu handeln. Bei Kinderkonten nach Volljährigkeit relevant.

Eine Vollmacht erlaubt einer Person, Entscheidungen für eine andere zu treffen — juristisch nach §§ 164 ff. BGB geregelt. Für Bank-Vollmachten gibt es eigene Formulare der jeweiligen Bank, oft mit Notar-Bestätigung für weitreichende Vollmachten.

Für Eltern & Kinder

Ab dem 18. Geburtstag ist Ihr Kind vollgeschäftsfähig — Sie verlieren als Eltern automatisch den Zugriff auf das Konto. Wenn Sie weiterhin helfen wollen (z. B. Überweisungen während des Auslandsjahres), muss Ihr Kind Ihnen eine ausdrückliche Vollmacht erteilen. Sprechen Sie das früh an — am besten im Rahmen der Volljährigkeitsfeier.

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