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Glossar · Steuern

Sparerpauschbetrag.

Jährlicher Freibetrag für Kapitalerträge — 2026 bei 1.000 € pro Person.

Der Sparer-Pauschbetrag ist der Betrag, bis zu dem Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne) steuerfrei bleiben. 2026 liegt er bei 1.000 € pro Person und Jahr, für Verheiratete 2.000 €. Um ihn zu nutzen, brauchen Sie einen Freistellungsauftrag bei der Bank.

Für Eltern & Kinder

Jedes Kind hat seinen eigenen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 €. Bei 2 % Zinsen bleibt damit ein Guthaben bis 50.000 € steuerfrei — das deckt die meisten Kindersparkonten problemlos ab. Der Freistellungsauftrag muss auf den Namen des Kindes gestellt werden (mit eigener Steuer-ID).

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