Der Sparer-Pauschbetrag ist der Betrag, bis zu dem Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne) steuerfrei bleiben. 2026 liegt er bei 1.000 € pro Person und Jahr, für Verheiratete 2.000 €. Um ihn zu nutzen, brauchen Sie einen Freistellungsauftrag bei der Bank.
Sparerpauschbetrag.
Jährlicher Freibetrag für Kapitalerträge — 2026 bei 1.000 € pro Person.
Jedes Kind hat seinen eigenen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 €. Bei 2 % Zinsen bleibt damit ein Guthaben bis 50.000 € steuerfrei — das deckt die meisten Kindersparkonten problemlos ab. Der Freistellungsauftrag muss auf den Namen des Kindes gestellt werden (mit eigener Steuer-ID).
Freistellungsauftrag →
Erklärung ans Finanzamt, bis zu welchem Betrag Zinsen steuerfrei bleiben (1.000 € Pauschbetrag).
Abgeltungsteuer →
Pauschale 25 % Steuer auf Kapitalerträge (plus Soli, ggf. Kirchensteuer).
Steuer-ID →
Lebenslang gültige 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer. Jedes Kind bekommt sie nach Geburt.
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